Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater |
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Der Treuhänder verwertet dabei Ihr pfändbares Vermögen, nicht jedoch lebenswichtige oder bereits verpfändete Werte. ((-> mehr)) Am Ende des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens wird vom Gericht die von Ihnen beantragte Restschuldbefreiung angekündigt, soweit keine Versagungsgründe vorliegen. (-> mehr) Ist das Verfahren beendet, beginnt Ihre Wohlverhaltensperiode. Diese dauert 6 Jahre. Sind alle Auflagen erfüllt worden, werden Ihnen die Restschulden nach 6 Jahren erlassen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen in allen Belangen dieses langwierigen Prozesses gerne. |